Mitglied werden
^

Brandmeldealarm in einem Industriebetrieb
Täuschungsalarm beschäftigt Feuerwehrleute

Die automatische Brandmeldeanlage (BMA) eines Knittlinger Industriebetriebes löste am 21.03. aus, woraufhin die Abteilung Knittlingen um 11:03 Uhr alarmiert wurde. Die Fahrzeuge Einsatzleitwagen und Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug rückten ab zur Einsatzstelle an der Daimlerstraße.

An der Einsatzstelle eingetroffen, ergab die Lageerkundung durch den Einsatzleiter folgendes:

In einem Außenbereich hatte ein externer Dienstleister mit einem Flammenwerfer Tätigkeiten ausgeführt. Diese Flammen wurden von einem in diesem Bereich installierten Flammenmelder detektiert. Ein reales Schadenfeuer lag nicht vor.

Daher waren weitere Tätigkeiten der Feuerwehr nicht erforderlich.

Die Einsatzstelle wurde abschließend an den Betreiber übergeben.

Damit konnte dieser Einsatz, Kategorie Täuschungsalarm, beendet werden.

Was versteht man unter einer „Brandmeldeanlage“?

Bei einer Brandmeldeanlage handelt es sich um eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.

Was ist ein Flammenmelder?

Flammenmelder schlagen weder auf Rauch noch auf Hitze an. Stattdessen wandeln sie die elektromagnetischen Strahlen, die von Flammen abgegeben werden, in ein elektrisches Signal um. Prinzipiell wird hierfür der Überwachungsbereich auf typische Licht- und Wärmestrahlung, die von offenen Flammen ausgeht, gescannt.

Um das Risiko potenzieller Fehlalarme, welche beispielsweise durch Lichtreflexionen an Oberflächen auftreten können, zu reduzieren, arbeiten die meisten Flammenmelder in der Regel im infraroten (IR) oder ultravioletten (UV) Strahlungsbereich. Grundvoraussetzung für eine frühe Branderkennung ist beim Einsatz von Flammenmeldern jedoch immer eine direkte Sichtverbindung zum möglichen Brandentstehungsort.

Der Einsatz von Flammenmeldern ist unabdingbar, wenn große Flächen, Arbeitsbereiche oder auch Außenbereiche überwacht werden sollen.

Fehlalarm oder Täuschungsalarm – Ja was denn jetzt genau

Unterschieden wird zwischen Fehlalarm (technisch bedingt, z. B. durch einen Defekt) oder Täuschungsalarm (die Technik ist in Ordnung, wurde aber durch äußere Einflüsse getäuscht). Hierbei ist es egal, ob es sich um einen einzelnen Rauchwarnmelder im privaten Bereich oder um einen Rauchmelder mit zugehöriger Brandmeldeanlage (BMA) in einer Firma handelt.

Fehlalarm

Genauer betrachtet ist ein Fehlalarm ein Alarm, dem keine reale Gefahr zugrunde liegt, z. B.:

- Defekter Melder oder defekte BMA

- Fehlbedienung der BMA während deren Wartung

- Störung der BMA durch extreme elektromagnetische Felder (EMV)

Täuschungsalarm

Hier handelt es sich um einen Alarm, bei dem ein Melder durch andere Umstände ausgelöst wird und in diesem Fall nicht auf eine Gefahrensituation hinweist. Wenn also ein Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder nicht durch Brandrauch, sondern z. B. durch Zigarettenrauch getäuscht wird. Der Melder wird somit durch solche Effekte in die Irre geführt, die einer realen Gefahr ähnlich sind, z. B.:

- Verunreinigungen der Luft durch Arbeiten wie: Schweißen, Flexen, Sägen, Schleifen, Reinigen, Löten

- Küchendämpfe beim Kochen, Backen oder durch einen Wasserkocher

- Kondensation der Luftfeuchtigkeit im Melder aufgrund starker Temperaturschwankungen

- In Rauchmelder/Rauchwarnmelder eindringende Insekten