Im Ernstfall rettet sie Leben:
Die Rettungsgasse
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
kurz vor den Pfingstferien und damit vor der Hauptreisezeit, hier die Erinnerung an das lebensrettende Thema.
Im Ernstfall rettet sie Leben: Die Rettungsgasse
In Deutschland ist es auf mehrspurigen Autobahnen sowie Außerortsstraßen vorgeschrieben, bereits beim Entstehen von stockendem Verkehr oder bei Stau sofort eine sogenannte Rettungsgasse zu bilden.
Ganz genau heißt es in der StVO (§ 11: Besondere Verkehrslagen, Absatz 2):
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Bei Ordnungswidrigkeit droht Bußgeld
Wer diese Rettungsgasse trotz Gebot nicht bildet bzw. die gebildete Rettungsgasse nicht freihält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen erhöht sich das Bußgeld und es kommen Punkte sowie ein Fahrverbot hinzu. Unter Umständen erfolgt sogar eine strafrechtliche Verfolgung.
Die Rettungsgasse ist ausschließlich für die Fahrzeuge der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) gedacht, also typischerweise Feuerwehr, Rettungsdienst (einschließlich Notarzt), Polizei, Katastrophenschutz und weitere Kräfte (z. B. Arzt- und Abschleppfahrzeuge).
Allen anderen Verkehrsteilnehmern ist die Benutzung der gebildeten Rettungsgasse untersagt, die Nichtbeachtung wird mit einem Bußgeld geahndet.
Eigentlich ganz einfach
Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei dreispurigen sowie vierspurigen Straßen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden.
Auch sehr wichtig: Die Standspur muss beim Bilden der Rettungsgasse unbedingt freibleiben.
Da der Standstreifen nicht immer für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem könnten Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die richtige Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung.
Eine funktionierende Rettungsgasse kann also nur dann entstehen, wenn alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an einem Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und ein Bewusstsein für diese besondere Situation entwickeln.
Im Ausland gelten bezüglich der Rettungsgasse oft andere Regeln als hierzulande, manchmal gibt es sogar gar keine. Informieren Sie sich deshalb sicherheitshalber vor Reiseantritt, was Sie in unseren Nachbarländern hierzu beachten müssen.
Die Rettungsgasse hilft nicht nur Leben retten, sondern führt auch dazu, dass die Unfallstelle schneller geräumt wird, der Stau sich somit schneller auflöst und Sie schneller wieder weiterfahren können.
Es ist schon verwunderlich, dass die in Deutschland bereits 1982 offiziell eingeführte und gesetzlich geregelte Rettungsgasse leider eine nur so geringe Akzeptanz erfährt.
Bitte bedenken Sie
Wir alle könnten schließlich einmal Opfer eines Unfalls werden.
Nach einem Unfall zählt wirklich jede Sekunde!
Jede Sekunde, welche die Überlebenschancen von Unfallopfern erhöht.
Bitte tragen Sie mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen: Sorgen Sie für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.
Stets eine gute Fahrt wünscht Ihnen
Ihre Freiwillige Feuerwehr Knittlingen
