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Brandmeldealarm in einem Entsorgungsbetrieb
Auslösung durch unsachgemäße Bedienung

Erneut wurde die Abteilung Knittlingen der Freiwilligen Feuerwehr Knittlingen am 22.04. zu einem Brandmeldealarm alarmiert. Um 14:58 Uhr erfolgte die Alarmierung durch die Brandmeldeanlage eines Entsorgungsunternehmens an der Daimlerstraße im Stadtteil Knittlingen.

Die Fahrzeuge Einsatzleitwagen und Löschgruppenfahrzeug rückten ab zur Einsatzstelle.

Vor Ort ergab die Erkundung durch den Einsatzleiter folgendes:

Die Firma, die an der Brandmeldeanlage Wartungsarbeiten durchführte, hatte dabei durch unsachgemäße Bedienung versehentlich den Alarm ausgelöst.

Weitere Tätigkeiten der Feuerwehr waren nicht erforderlich.

Der Einsatz der Kategorie „Fehlalarm“ war für die Feuerwehr somit beendet. 


Was versteht man unter einer „Brandmeldeanlage“?

Bei einer Brandmeldeanlage handelt es sich um eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.

Fehlalarm oder Täuschungsalarm – Ja was denn jetzt genau

Unterschieden wird zwischen Fehlalarm (technisch bedingt, z. B. durch einen Defekt) oder Täuschungsalarm (die Technik ist in Ordnung, wurde aber durch äußere Einflüsse getäuscht). Hierbei ist es egal, ob es sich um einen einzelnen Rauchwarnmelder im privaten Bereich oder um einen Rauchmelder mit zugehöriger Brandmeldeanlage (BMA) in einer Firma handelt.

Fehlalarm

Genauer betrachtet ist ein Fehlalarm ein Alarm, dem keine reale Gefahr zugrunde liegt, z. B.:

- Defekter Melder oder defekte BMA

- Fehlbedienung der BMA während deren Wartung

- Störung der BMA durch extreme elektromagnetische Felder (EMV)

Täuschungsalarm

Hier handelt es sich um einen Alarm, bei dem ein Melder durch andere Umstände ausgelöst wird und in diesem Fall nicht auf eine Gefahrensituation hinweist. Wenn also ein Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder nicht durch Brandrauch, sondern z. B. durch Zigarettenrauch getäuscht wird. Der Melder wird somit durch solche Effekte in die Irre geführt, die einer realen Gefahr ähnlich sind, z. B.:

- Verunreinigungen der Luft durch Arbeiten wie: Schweißen, Flexen, Sägen, Schleifen, Reinigen, Löten

- Küchendämpfe beim Kochen, Backen oder durch einen Wasserkocher

- Kondensation der Luftfeuchtigkeit im Melder aufgrund starker Temperaturschwankungen

- In Rauchmelder/Rauchwarnmelder eindringende Insekten


Das Tragen von FFP2-Masken bedeutet eine erhöhte körperliche Belastung

Alle Einsätze werden selbstverständlich unter Einhaltung sämtlicher Corona-Vorschriften abgearbeitet. Das Tragen der FFP2-Masken führt für alle Einsatzkräfte allerdings zu einer erhöhten körperlichen Belastung, da bei der Abwicklung der Einsätze sehr anstrengende Tätigkeiten ausgeführt werden müssen.