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Brandmeldealarm in einer Schule
Die Brandmeldeanlage hatte ausgelöst

Die automatische Brandmeldeanlage einer Grund-, Haupt- und Realschule löste am 21.12. aus, woraufhin die Abteilung Knittlingen um 02:52 Uhr alarmiert wurde.

Die Alarmierung erfolgte aufgrund des betroffenen Sonderobjektes sofort in PEALST 2 (PEALST = Personalalarmstufe).

Sonderobjekte sind per Definition besonders brisante Objekte: Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Seniorenwohnanlagen, Krankenhäuser, …

Die Fahrzeuge Einsatzleitwagen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug und Löschgruppenfahrzeug rückten ab zur Einsatzstelle an der Parkstraße.

Vor Ort ergab die Lageerkundung durch den Einsatzleiter folgendes:

Bei der Erkundung waren weder Flammen noch Brandrauch feststellbar, ein Auslösegrund der Brandmeldeanlage war nicht ersichtlich.

Weitere Tätigkeiten der Feuerwehr waren nach dem Zurücksetzen der Brandmeldeanlage nicht erforderlich.

Damit konnte dieser Einsatz, Kategorie Fehlalarm, beendet werden.



Was versteht man unter einer „Brandmeldeanlage“?

Bei einer Brandmeldeanlage handelt es sich um eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.


Fehlalarm oder Täuschungsalarm – Ja was denn jetzt genau

Unterschieden wird zwischen Fehlalarm (technisch bedingt, z. B. durch einen Defekt) oder Täuschungsalarm (die Technik ist in Ordnung, wurde aber durch äußere Einflüsse getäuscht). Hierbei ist es egal, ob es sich um einen einzelnen Rauchwarnmelder im privaten Bereich oder um einen Rauchmelder mit zugehöriger Brandmeldeanlage (BMA) in einer Firma handelt.

Fehlalarm

Genauer betrachtet ist ein Fehlalarm ein Alarm, dem keine reale Gefahr zugrunde liegt, z. B.:

- Defekter Melder oder defekte BMA

- Fehlbedienung der BMA während deren Wartung

- Störung der BMA durch extreme elektromagnetische Felder (EMV)

Täuschungsalarm

Hier handelt es sich um einen Alarm, bei dem ein Melder durch andere Umstände ausgelöst wird und in diesem Fall nicht auf eine Gefahrensituation hinweist. Wenn also ein Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder nicht durch Brandrauch, sondern z. B. durch Zigarettenrauch getäuscht wird. Der Melder wird somit durch solche Effekte in die Irre geführt, die einer realen Gefahr ähnlich sind, z. B.:

- Verunreinigungen der Luft durch Arbeiten wie: Schweißen, Flexen, Sägen, Schleifen, Reinigen, Löten

- Küchendämpfe beim Kochen, Backen oder durch einen Wasserkocher

- Kondensation der Luftfeuchtigkeit im Melder aufgrund starker Temperaturschwankungen

- In Rauchmelder/Rauchwarnmelder eindringende Insekten