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Brandmeldealarm in
einem Entsorgungsbetrieb

Zu einem Brandmeldealarm bei einem ortsansässigen Abfallentsorgungsunternehmen wurde die Abteilung Knittlingen am 24.08. um 07:54 Uhr alarmiert.

Die Fahrzeuge Kommandowagen und Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug rückten ab zum Gewerbebetrieb an der Daimlerstraße im Stadtteil Knittlingen.

An der Einsatzstelle eingetroffen, ergab die Lageerkundung durch den Einsatzleiter folgendes:

In einer Umschlaghalle für Müll kam es bei Sortierarbeiten zu einer sehr starken Staubaufwirbelung. Dieser Staub wurde von einem Ansaugrauchmelder detektiert und führte dann zur Auslösung der Brandmeldeanlage.

Eine umfassende Überprüfung des betroffenen Bereiches ergab keine Auffälligkeiten, anschließend wurde die Brandmeldeanlage zurückgesetzt und das Objekt wieder an eine verantwortliche Person des Gewerbebetriebes übergeben.

Weitere Tätigkeiten der Feuerwehr waren nicht erforderlich.

Der Einsatz, Kategorie Täuschungsalarm, konnte somit beendet werden.


Was ist ein Ansaugrauchmelder?

Ein Ansaugrauchmelder ist Teil eines Brandmeldesystems und besteht mindestens aus einer Auswerteeinheit mit einem oder zwei Detektoren für die Brandkenngröße Rauch, dem Ansaugrohr und den Ansaugöffnungen.


Fehlalarm oder Täuschungsalarm – Ja was denn jetzt genau

Unterschieden wird zwischen Fehlalarm (technisch bedingt, z. B. durch einen Defekt) oder Täuschungsalarm (die Technik ist in Ordnung, wurde aber durch äußere Einflüsse getäuscht). Hierbei ist es egal, ob es sich um einen einzelnen Rauchwarnmelder im privaten Bereich oder um einen Rauchmelder mit zugehöriger Brandmeldeanlage (BMA) in einer Firma handelt.

Fehlalarm

Genauer betrachtet ist ein Fehlalarm ein Alarm, dem keine reale Gefahr zugrunde liegt, z. B.:

- Defekter Melder oder defekte BMA

- Fehlbedienung der BMA während deren Wartung

- Störung der BMA durch extreme elektromagnetische Felder (EMV)

Täuschungsalarm

Hier handelt es sich um einen Alarm, bei dem ein Melder durch andere Umstände ausgelöst wird und in diesem Fall nicht auf eine Gefahrensituation hinweist. Wenn also ein Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder nicht durch Brandrauch, sondern z. B. durch Zigarettenrauch getäuscht wird. Der Melder wird somit durch solche Effekte in die Irre geführt, die einer realen Gefahr ähnlich sind, z. B.:

- Verunreinigungen der Luft durch Arbeiten wie: Schweißen, Flexen, Sägen, Schleifen, Reinigen, Löten

- Küchendämpfe beim Kochen, Backen oder durch einen Wasserkocher

- Kondensation der Luftfeuchtigkeit im Melder aufgrund starker Temperaturschwankungen

- In Rauchmelder/Rauchwarnmelder eindringende Insekten