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Überlandhilfe mit der
Drehleiter nach Maulbronn

Die Abteilung Knittlingen wurde am 17.12. um 20:47 Uhr zu einem Wohnungsbrand an die Lärchenstraße im Stadtteil Maulbronn zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehr alarmiert.

Gemäß der gültigen Alarm- und Ausrückeordnung wurde die FF Knittlingen zu diesem Einsatz als Überlandhilfe mit der Drehleiter hinzualarmiert.

Der Kommandowagen sowie das Hubrettungsgerät Drehleiter rückten ab zum Einsatzort.

Als sich die beiden Knittlinger Einsatzfahrzeuge auf der Anfahrt befanden, erfolgte vom Einsatzleiter der FF Maulbronn die Information, dass der Einsatz der Knittlinger Drehleiter nicht erforderlich war.

Somit konnte für die Knittlinger Kräfte der Einsatz abgebrochen werden.

Was bedeutet „Alarm- und Ausrückeordnung“?

Eine Alarm- und Ausrückeordnung enthält in Deutschland Grundregeln für die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei vorherrschenden Einsatzlagen. Sie ist wichtig für die Gefahrenabwehr. Eine Alarm- und Ausrückeordnung wird von der jeweils zuständigen Leitstelle, die u. a. für die Annahme von Notrufen verantwortlich ist, verwendet, um für bestimmte Alarmstichworte eine möglichst optimale Reaktion (also die Alarmierung mit den entsprechenden Einsatzmitteln) zu erreichen.

Was bedeutet „Überlandhilfe“?

Die Überlandhilfe oder auch Überörtliche Hilfe genannt, bezeichnet die Hilfe durch eine gemeindefremde Feuerwehr. Sie stellt eine besondere Form der Amtshilfe dar. Im Zuge der Alarm- und Ausrückordnung wird diese angefordert. Zur Anforderung der Überlandhilfe kann es kommen, wenn die Gemeindefeuerwehr allein mit der Gefahrenabwehr, z. B. bei einem Großbrand, überfordert ist.

Dann werden Besatzung und Fahrzeug aus dem Nachbarbezirk während des Einsatzes mit tätig, sind jedoch an die Weisungen der Einsatzleitung vor Ort gebunden.

In diesem Fall war die Knittlinger Drehleiter als Hubrettungsgerät zur Brandbekämpfung bzw. zur Menschenrettung mit hinzugezogen worden.

Die Freiwillige Feuerwehr Knittlingen agiert, aufgrund von vor Ort stationierten Sonderfahrzeugen (Drehleiter und Gerätewagen Transport mit, je nach Einsatzart, verschiedenen Beladungsmöglichkeiten) sowie eines komplett abrufbaren Löschzuges, für die umliegenden Gemeinden des Enzkreises (Bauschlott, Diefenbach, Maulbronn, Nußbaum, Ölbronn, Schmie, Sternenfels, Zaisersweiher) als eine sogenannte Überlandhilfe.