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Brandmeldealarm im Seniorenwohnheim
Handfeuermelder wurde betätigt

Zu einem Brandmeldealarm in einem Seniorenwohnheim bzw. Pflegezentrum an der Wiesenstraße in Knittlingen wurde die Abteilung Knittlingen am 06.02. um 02:29 Uhr alarmiert.

Die Fahrzeuge Einsatzleitwagen, Löschgruppenfahrzeug und Tanklöschfahrzeug rückten ab.

An der Einsatzstelle eingetroffen, wurde der Einsatzleiter bereits von einer Pflegekraft empfangen. Die Lageerkundung ergab, dass der Brandmeldealarm durch einen Bewohner ausgelöst wurde. Dieser hatte die Scheibe des Handdruckmelders mutwillig eingeschlagen, den Knopf gedrückt und dadurch den Alarm ausgelöst.

Der Bereich um den Handdruckmelder wurde durch die Feuerwehr trotzdem (sicherheitshalber) überprüft. Es konnte nichts Auffälliges festgestellt werden.

Aufgrund technischer Probleme an der Brandmeldeanlage konnte diese allerdings nicht wieder in den sogenannten Ruhezustand (entspricht der Einsatzbereitschaft) gesetzt werden. Erst durch die telefonische Unterstützung einer Fachfirma, die für die Wartung der Anlage zuständig ist, konnte zumindest das Evakuierungssignal abgestellt werden. Nachdem ein Techniker der Fachfirma einige Zeit später endlich vor Ort eingetroffen war, konnte die Störung an der Brandmeldeanlage beseitigt werden.

Somit war ein Normalbetrieb der Brandmeldeanlage wieder gegeben und der Einsatz für die Feuerwehr beendet.

Was versteht man unter einer „Brandmeldeanlage“?

Bei einer Brandmeldeanlage handelt es sich um eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.

Das Tragen von FFP2-Masken bedeutet eine erhöhte körperliche Belastung

Alle Einsätze werden selbstverständlich unter Einhaltung sämtlicher Corona-Vorschriften abgearbeitet. Das Tragen der FFP2-Masken führt für alle Einsatzkräfte allerdings zu einer erhöhten körperlichen Belastung, da bei der Abwicklung der Einsätze sehr anstrengende Tätigkeiten ausgeführt werden müssen.