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Überlandhilfe: Mit der Drehleiter nach Sternenfels
Dachstuhlbrand

Durch die Integrierte Leitstelle Pforzheim wurde die Freiwillige Feuerwehr Knittlingen am 21.02. um 15:26 Uhr zu einem per Notruf gemeldeten Dachstuhlbrand nach Sternenfels-Diefenbach alarmiert.

Gemäß der gültigen Alarm- und Ausrückeordnung rückten als sogenannte Überlandhilfe der Einsatzleitwagen als Führungsfahrzeug sowie die Drehleiter als Hubrettungsgerät zum Nußbaumweg in den Ortsteil Sternenfels ab. Die Aufgabe bestand darin, die als zuständige Wehr alarmierte Freiwillige Feuerwehr Sternenfels bei der Abarbeitung dieses Einsatzes zu unterstützen.

Am Einsatzort eingetroffen war ersichtlich, dass im Firstbereich eines freistehenden Wohngebäudes aus einer Solaranlage Rauch austrat.

Nachdem die Drehleiter in Stellung gebracht war, wurde der betreffende Bereich vom Korb der Drehleiter aus mit der Wärmebildkamera abgefahren. Des Weiteren wurde die Solaranlage zur genaueren Kontrolle mit der Drehleiter anschließend nochmals aus kürzester Distanz abgefahren. Dabei stellte sich heraus, dass es sich glücklicherweise nicht um einen Dachstuhlbrand handelte. Durch einen technischen Defekt an der Solaranlage war heißer Dampf aus einem Überdruckventil ausgeströmt, der von der Straße aus tatsächlich wie der Rauch eines Feuers aussah.

Die Freiwillige Feuerwehr Sternenfels schaltete die Solaranlage daraufhin stromlos.

Für die Freiwillige Feuerwehr Knittlingen konnte der Einsatz damit beendet werden.

Was bedeutet „Alarm- und Ausrückeordnung“?

Eine Alarm- und Ausrückeordnung enthält in Deutschland Grundregeln für die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei vorherrschenden Einsatzlagen. Sie ist wichtig für die Gefahrenabwehr. Eine Alarm- und Ausrückeordnung wird von der jeweils zuständigen Leitstelle, die u. a. für die Annahme von Notrufen verantwortlich ist, verwendet, um für bestimmte Alarmstichworte eine möglichst optimale Reaktion (also die Alarmierung mit den entsprechenden Einsatzmitteln) zu erreichen.

Was bedeutet „Überlandhilfe“?

Die Überlandhilfe oder auch Überörtliche Hilfe genannt, bezeichnet die Hilfe durch eine gemeindefremde Feuerwehr. Sie stellt eine besondere Form der Amtshilfe dar. Im Zuge der Alarm- und Ausrückordnung wird diese angefordert. Zur Anforderung der Überlandhilfe kann es kommen, wenn die Gemeindefeuerwehr allein mit der Gefahrenabwehr, z. B. bei einem Großbrand, überfordert ist.

Dann werden Besatzung und Fahrzeug aus dem Nachbarbezirk während des Einsatzes mit tätig, sind jedoch an die Weisungen der Einsatzleitung vor Ort gebunden.

Im Sternenfelser Fall war die Knittlinger Drehleiter als Hubrettungsgerät zur Brandbekämpfung bzw. zur Menschenrettung mit hinzugezogen worden.

Die Freiwillige Feuerwehr Knittlingen agiert, aufgrund von vor Ort stationierten Sonderfahrzeugen (Drehleiter und Gerätewagen Transport mit, je nach Einsatzart, verschiedenen Beladungsmöglichkeiten) sowie eines komplett abrufbaren Löschzuges, für die umliegenden Gemeinden des Enzkreises (Bauschlott, Diefenbach, Maulbronn, Nußbaum, Ölbronn, Schmie, Sternenfels, Zaisersweiher) als eine sogenannte Überlandhilfe.

Das Tragen von FFP2-Masken bedeutet eine erhöhte körperliche Belastung

Alle Einsätze werden selbstverständlich unter Einhaltung sämtlicher Corona-Vorschriften abgearbeitet. Das Tragen der FFP2-Masken führt für alle Einsatzkräfte allerdings zu einer erhöhten körperlichen Belastung, da bei der Abwicklung der Einsätze sehr anstrengende Tätigkeiten ausgeführt werden müssen.