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Brandmeldealarm in einem Pflegezentrum
Backvorgang löste Brandmeldeanlage aus

Durch eine austretende Qualmwolke beim Öffnen eines Backofens wurden am 30.03. im Küchenbereich eines Pflegezentrums ein Rauchmelder und damit auch die zugehörige Brandmeldeanlage aktiviert. Gleichzeitig erfolgte die Alarmierung für die FF Knittlingen um 17:33 Uhr, dem besonders brisanten Objekt Pflegezentrum entsprechend, sofort in Stufe 2.

Gemäß der gültigen Alarm- und Ausrückeordnung rückten die Fahrzeuge Einsatzleitwagen, Löschgruppenfahrzeug und Tanklöschfahrzeug ab zur Einsatzstelle an der Wiesenstraße im Stadtteil Knittlingen.

An der Einsatzstelle eingetroffen, wurde der Einsatzleiter von einer Pflegekraft sofort darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Auslösegrund der Brandmeldeanlage um einen leider etwas unglücklich verlaufenen Backvorgang in der Küche des Pflegezentrums handelte.

Der gesamte betroffene Bereich wurde von der Feuerwehr vorsorglich trotzdem umfassend überprüft.

Eine Verrauchung der Räumlichkeiten war aufgrund zwischenzeitlich durchgeführter Lüftungsmaßnahmen nicht mehr vorhanden und am Backofen war ein technischer Mangel nicht erkennbar.

Die Brandmeldeanlage wurde von der Feuerwehr daraufhin zurückgestellt und das Objekt an die Leiterin des Pflegezentrums übergeben.

Weitere Maßnahmen waren von Seiten der Feuerwehr nicht notwendig.

Damit konnte dieser Einsatz, Kategorie Täuschungsalarm, beendet werden.

Was bedeutet „Alarm- und Ausrückeordnung“?

Eine Alarm- und Ausrückeordnung enthält in Deutschland Grundregeln für die Alarmierung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei vorherrschenden Einsatzlagen. Sie ist wichtig für die Gefahrenabwehr. Eine Alarm- und Ausrückeordnung wird von der jeweils zuständigen Leitstelle, die u. a. für die Annahme von Notrufen verantwortlich ist, verwendet, um für bestimmte Alarmstichworte eine möglichst optimale Reaktion (also die Alarmierung mit den entsprechenden Einsatzmitteln) zu erreichen.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder – Eine Begriffsdefinition

Ein Rauchmelder ist Teil einer Brandmeldeanlage, bei welchem die Alarmierungseinrichtung nicht im Gerät selbst integriert ist, sondern hier wird der Alarm über die Brandmeldeanlage bzw. eine Brandmeldezentrale ausgegeben. Diese Melder haben nicht die Aufgabe, Personen nur durch ein lautes Alarmsignal vor gefährlicher Rauchgaskonzentration zu warnen, sondern einen Brand über die BMA direkt an die Feuerwehr zu melden. Also auch dann, wenn Personen nicht mehr im Gebäude sind.

Ein Rauchwarnmelder hingegen verfügt über eine eingebaute Alarmierungseinrichtung, welche bei Rauchdetektion ein Alarmsignal ausgibt. Dieses wird im unmittelbaren Umfeld des Rauchwarnmelders wahrgenommen.

Fehlalarm oder Täuschungsalarm – Ja was denn jetzt genau

Unterschieden wird zwischen Fehlalarm (technisch bedingt, z. B. durch einen Defekt) oder Täuschungsalarm (die Technik ist in Ordnung, wurde aber durch äußere Einflüsse getäuscht). Hierbei ist es egal, ob es sich um einen einzelnen Rauchwarnmelder im privaten Bereich oder um einen Rauchmelder mit zugehöriger Brandmeldeanlage in einer Firma handelt.

Fehlalarm

Genauer betrachtet ist ein Fehlalarm ein Alarm, dem keine reale Gefahr zugrunde liegt, z. B.:

- Defekter Melder oder defekte BMA

- Fehlbedienung der BMA während deren Wartung

- Störung der BMA durch extreme elektromagnetische Felder (EMV)

Täuschungsalarm

Hier handelt es sich um einen Alarm, bei dem ein Melder durch andere Umstände ausgelöst wird und in diesem Fall nicht auf eine Gefahrensituation hinweist. Wenn also ein Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder nicht durch Brandrauch, sondern z. B. durch Zigarettenrauch getäuscht wird. Der Melder wird somit durch solche Effekte in die Irre geführt, die einer realen Gefahr ähnlich sind, z. B.:

- Verunreinigungen der Luft durch Arbeiten wie: Schweißen, Flexen, Sägen, Schleifen, Reinigen, Löten

- Küchendämpfe beim Kochen, Backen oder durch einen Wasserkocher

- Kondensation der Luftfeuchtigkeit im Melder aufgrund starker Temperaturschwankungen

- In Rauchmelder/Rauchwarnmelder eindringende Insekten

Das Tragen von FFP2-Masken bedeutet eine erhöhte körperliche Belastung

Alle Einsätze werden selbstverständlich unter Einhaltung sämtlicher Corona-Vorschriften abgearbeitet. Das Tragen der FFP2-Masken führt für alle Einsatzkräfte allerdings zu einer erhöhten körperlichen Belastung, da bei der Abwicklung der Einsätze sehr anstrengende Tätigkeiten ausgeführt werden müssen.