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Brandmeldealarm in einem Pflegezentrum
Überhitztes Kirschkernkissen war die Ursache

Zu einem Brandmeldealarm in einem Seniorenwohnheim bzw. Pflegezentrum an der Wiesenstraße in Knittlingen wurde die Abteilung Knittlingen am 19.08. um 12:32 Uhr alarmiert.

Die Fahrzeuge Einsatzleitwagen, Löschgruppenfahrzeug und Tanklöschfahrzeug rückten ab.

An der Einsatzstelle eingetroffen, wurde der Einsatzleiter bereits von einer verantwortlichen Person des Pflegezentrums empfangen. Die Person erklärte, dass beim Erwärmen eines Kirschkernkissens im Backofen vergessen wurde, dieses rechtzeitig aus dem Ofen zu holen. Durch eine austretende Qualmwolke beim Öffnen des Backofens wurden im Küchenbereich des Pflegezentrums ein Rauchmelder und damit auch die zugehörige Brandmeldeanlage aktiviert.

Der Bereich wurde durch die Feuerwehr trotzdem (sicherheitshalber) überprüft. Es konnte nichts Auffälliges festgestellt werden.

Somit war ein Normalbetrieb der Brandmeldeanlage wieder gegeben, das Objekt wurde an den Betreiber übergeben und der Einsatz, Kategorie Täuschungsalarm, war für die Feuerwehr beendet.

Was versteht man unter einer „Brandmeldeanlage“?

Bei einer Brandmeldeanlage handelt es sich um eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.

Fehlalarm oder Täuschungsalarm – Ja was denn jetzt genau

Unterschieden wird zwischen Fehlalarm (technisch bedingt, z. B. durch einen Defekt) oder Täuschungsalarm (die Technik ist in Ordnung, wurde aber durch äußere Einflüsse getäuscht). Hierbei ist es egal, ob es sich um einen einzelnen Rauchwarnmelder im privaten Bereich oder um einen Rauchmelder mit zugehöriger Brandmeldeanlage (BMA) in einer Firma handelt.

Fehlalarm

Genauer betrachtet ist ein Fehlalarm ein Alarm, dem keine reale Gefahr zugrunde liegt, z. B.:

- Defekter Melder oder defekte BMA

- Fehlbedienung der BMA während deren Wartung

- Störung der BMA durch extreme elektromagnetische Felder (EMV)

Täuschungsalarm

Hier handelt es sich um einen Alarm, bei dem ein Melder durch andere Umstände ausgelöst wird und in diesem Fall nicht auf eine Gefahrensituation hinweist. Wenn also ein Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder nicht durch Brandrauch, sondern z. B. durch Zigarettenrauch getäuscht wird. Der Melder wird somit durch solche Effekte in die Irre geführt, die einer realen Gefahr ähnlich sind, z. B.:

- Verunreinigungen der Luft durch Arbeiten wie: Schweißen, Flexen, Sägen, Schleifen, Reinigen, Löten

- Küchendämpfe beim Kochen, Backen oder durch einen Wasserkocher

- Kondensation der Luftfeuchtigkeit im Melder aufgrund starker Temperaturschwankungen

- In Rauchmelder/Rauchwarnmelder eindringende Insekten