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Überprüfung: Brand im Freien
Holzreste unerlaubt verbrannt

Mit dem Alarmstichwort „Überprüfung Brand im Freien“ wurde die Abteilung Knittlingen am 28.05. um 19:32 Uhr alarmiert. Der Anrufer, der den Notruf abgesetzt hatte, meldete sehr hohe Flammen auf einem Gartengrundstück.

Die Fahrzeuge Einsatzleitwagen und Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug rückten ab zur Einsatzstelle im Gewann „Im Brühl“ (Stadtteil Knittlingen).

Die Einsatzstelle befand sich auf dem Gartengrundstück von Einsatz Nr. 16, bei dem am 07.05.2022 ein Gartenhaus abgebrannt war.

An der Einsatzstelle eingetroffen, ergab die Lageerkundung durch den Einsatzleiter folgendes:

Die Holzreste des am 07.05. abgebrannten Gartenhauses (Brandschutt) waren zu einem großen Haufen aufgeschichtet und angezündet worden.

Die ebenfalls eingetroffene Polizei belehrte den Besitzer des Grundstückes darüber, dass ein Verbrennen von Holzresten in Zeiten einer weltweiten Klimaerwärmung nicht erlaubt ist und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Währenddessen wurde ein weiteres Feuer auf einem Nachbargartengrundstück entdeckt, bei diesem Feuer wurden pflanzliche Gartenabfälle verbrannt.

Auch hier belehrte die Polizei den Besitzer des Grundstückes darüber, dass ein Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen in Zeiten einer weltweiten Klimaerwärmung nicht erlaubt ist (außer bei ansteckendem Schädlingsbefall, dies muss dann allerdings mit dem Umweltamt des Landratsamtes Enzkreis abgestimmt werden) und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Weitere Tätigkeiten der Feuerwehr waren nicht erforderlich.